Zurück

Archiviert

Signalisation Wanderwege Kanton St.Gallen

02.09.2024

Datum Publikation

23.10.2024

Abgabe der Offerte

Bauaufgabe

Der Kanton hat nach Art. 53 des Strassengesetzes (sGS732.1) den Auftrag, für die Signalisation von Fuss-, Wander- und Radwegen von kantonaler und regionaler Bedeutung zu sorgen. Dieser Auftrag umfasst neben der Beschilderung von neuen Wegen hauptsächlich die Kontrolle sowie den Unterhalt der bestehenden Signalisation und von Markierungen der regionalen und kantonalen Wanderwege. Diese haben eine Länge von insgesamt rund 2'400 km. Bei der Ausführung des vorliegenden Mandats gilt die Norm SN 640 829a «Signalisation Langsamverkehr». Der Kanton bzw. der Bund stellt die für die Ausführung der Aufgaben notwendige Spezialsoftware zur Verfügung (insbesondere Signalverwaltungssoftware – die Fachapplikation LV Mistra).

Eckdaten

Ort

St. Gallen

Kanton

St. Gallen

Sprache

Deutsch

anonymes Verfahren

ja

Art des Verfahrens

offenes Verfahren

Regionale Einschränkung

GATT-WTO

Quelle des Ausschreibungstextes

simap.ch